Allgemeine
Geschäftsbedingungen Stand 01.01.2005
1. Geltungsbereich
1.1 Alle Angebote, Lieferungen und
Leistungen erfolgen ausschließlich auf Grundlagen dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen (AGB). Von unseren AGB abweichende Bedingungen
des Kunden erkennen wir nicht an und wider-sprechen solchen hiermit.
Mit seinem Vertragsangebot erklärt sich der Kunde mit dieser
Vertragsgrundlage ausdrücklich einverstanden.
1.2 Zwischen SOLUTIONS und dem Kunden sind weitere Vereinbarungen
nicht getroffen worden und mündliche Zusagen wurden nicht abgegeben.
2. Vertragsschluss
2.1 Unsere Angebote sind frei bleibend,
d.h. es handelt sich nicht um Vertragsanträge, sondern lediglich
um Aufforderungen an den Kunden, seiner-seits ein Angebot abzugeben.
Solange wir dem Kunden keinen Vertragsantrag gemacht haben bzw.
einen Vertragsantrag des Kunden angenommen haben, bleibt der anderweitige
Verkauf der Ware vorbehalten.
2.2 Die dem Vertrag zugrunde liegenden
Eigenschaften des Lieferungs- oder Leistungsgegenstandes ergeben
sich ausschließlich aus den Herstellerangaben in den jeweiligen
Bedienungsanleitungen. Abweichungen bedürfen einer schrift-lichen
Vereinbarung.
3. Widerruf
3.1 Dem Kunden steht bei Fernabsatzverträgen
(§ 312b BGB), sofern er Ver-braucher ist, ein Widerrufsrecht
gemäß §§ 312d Abs. 1 S. 1 BGB i.V.m. 355 BGB
zu. Er kann seine Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen
ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail)
oder durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt
frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist
genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.
Der Widerruf ist zu richten an:
Firma
SOLUTIONS GmbH
Sternstraße 117
20357 Hamburg
Deutschland
3.2 Im Falle eines wirksamen Widerrufs
sind die beiderseits empfangenen Leis-tungen zurückzugewähren
und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) he-rauszugeben.
3.3 Für einen Untergang oder die
Verschlechterung der Ware sowie für die Unmöglichkeit
der Herausgabe der Ware im Zeitraum zwischen Lieferung der Ware
und Rücksendung der Ware hat der Kunde Wertersatz zu leisten,
soweit diese nicht ausschließlich auf deren Prüfung zurückzuführen
ist. Berücksichtigt wird eine Werteinbuße nicht nur an
dem Produkt selbst, sondern auch an allen anderen gelieferten und
für den Wiederverkauf relevanten Faktoren, ins-besondere an
der Originalverpackung, Dokumentationen und Zubehörteilen.
Die weitergehende Schadensersatzpflicht des Kunden bei einer vom
Kunden zu vertretenden Verletzung der Rücksendungspflicht richtet
sich nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen.
3.4 Der vom Kunden zu zahlende Wertersatz
wird mit dem zu erstattenden Kaufpreis verrechnet. Verpflichtungen
zur Erstattung von Zahlungen muss der Kunde innerhalb von 30 Tagen
nach Absendung Ihrer Widerrufserklärung erfüllen.
3.5 Wegen § 357 Abs. 3 Satz 3
BGB ist der Kunde, da er gem. § 3 der AGB über sein Widerrufs-
bzw. Rückgaberecht ordnungsgemäß belehrt worden
ist, auch dann zum Wertersatz verpflichtet, wenn der Kunde im Hinblick
auf die Ware die Sorgfalt beachtet hat, die er in eigenen Angelegenheiten
anzuwenden pflegt.
3.6 Paketversandfähige Sachen
sind zurückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung
zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und
wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von
40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren
Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung
oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Andernfalls
ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige
Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Nähere Infor-mationen über
die Prozedur der Rücksendung finden Sie hier.
4. Preise, Lieferung, Zahlung
4.1 Die vereinbarten Preise verstehen sich ab Lager inklusive
der in der Bun-desrepublik Deutschland gültigen gesetzlichen
Mehrwertsteuer, jedoch ohne Versand- bzw. Transportkosten, Installation,
Schulung oder sonstigen Neben-leistungen, soweit nicht schriftlich
etwas anderes vereinbart wurde.
4.2 Der Rechnungsbetrag wird bei Übergabe
der Ware fällig. Skonti, Rabatte etc. bedürfen einer schriftlichen
Vereinbarung.
4.3 Die Annahme von Schecks erfolgt
in jedem Fall nur erfüllungshalber. Alle tatsächlichen
Einziehungsspesen werden dem Käufer berechnet.
4.4 Ist der Kunde Kaufmann und gerät
er mit der Zahlung in Verzug, so hat er, vorbehaltlich der Geltendmachung
weiterer Rechte, Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem
Basiszinssatz zu zahlen. Dem Kunden bleibt das Recht unbenommen
nachzuweisen, dass ein Schaden überhaupt nicht oder nicht in
der geltend gemachten Pauschale eingetreten ist.
4.5 Ein Zurückbehaltungsrecht
steht dem Kunden nur zu, soweit es auf demselben Vertragverhältnis
beruht. Der Kunde kann nur mit Gegenfor-derungen aufrechnen, die
entweder unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
5. Lieferung
5.1 Bei einer von uns nicht zu vertretenden Nichtbelieferung
durch einen Vorlieferanten sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
In diesem Fall werden wir den Kunden unverzüglich über
die Nichtverfügbarkeit der Ware informieren und seine Gegenleistungen
zurückerstatten. Ist der Kunde Kaufmann, so ist die Lieferfrist
eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand das Lager
verlassen hat oder die Versandbereitschaft dem Kunden mitgeteilt
ist.
5.2 Im Falle höherer Gewalt und
sonstiger unvorhersehbarer, außergewöhn-licher und unverschuldeter
Umstände, z.B. Betriebsstörungen durch Feuer, Wasser,
und ähnliche Umstände; Ausfall von Produktionsanlagen
und Maschi-nen; Streik und Aussperrung; Mangel an Material, Energie,
Transport-möglichkeiten; behördlichen Eingriffe verlängert
sich, wenn wir an der rechtzeitigen Erfüllung unserer Verpflichtungen
durch diese Umstände ge-hindert werden, die Lieferfrist um
eine angemessene Zeit. Dies gilt auch, wenn solche Umstände
bei unseren Lieferanten eintreten.
5.3 Wenn dem Kunden dadurch, dass verbindlich
vereinbarte Lieferfristen schuldhaft von uns nicht eingehalten wurden
oder wir in Verzug geraten sind, ein Schaden erwächst, so ist
er unter Ausschluss aller weiteren Ansprüche berechtigt, eine
Entschädigung in Höhe von 0,5 % für jede Woche der
Verspätung, insgesamt jedoch höchstens bis zu 5 % des
Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferung und Leistungen
zu verlangen. Die vorstehende Haftungsbegrenzung gilt nicht, wenn
unser Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht
oder wenn ein kaufmännisches Fixgeschäft vereinbart wurde.
5.4 Die Einhaltung der Lieferfrist
setzt die Erfüllung sämtlicher Vertragspflichten des Kunden
voraus.
6. Gefahrübergang
6.1 Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die
Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben
worden ist oder zur Versendung unsere Betriebsräume verlassen
hat, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen. Die gilt
unabhängig davon, ob die Versendung vom Erfüllungsort
aus erfolgt und wer die Frachtkosten trägt. Ist die Ware am
Lager und verzögert sich die Versendung oder die Abnahme aus
Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, so geht die Gefahr
mit Zugang der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Kunden über.
Dies gilt nicht für Bringschulden und für Bestellungen
im Versandhandel.
6.2 Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
7. Verlängerter Eigentumsvorbehalt
7.1 Alle unsere Lieferungen erfolgen unter verlängertem
Eigentumsvorbehalt. Das Eigentum geht erst dann auf den Kunden über,
wenn wir wegen aller unserer Forderungen aus dem Liefervertrag,
sowie solcher, die im Zusammenhang mit dem Kaufobjekt stehen, befriedigt
worden sind. Ist der Käufer Kaufmann, so geht das Eigentum
auf ihn über, wenn er seine gesamten Verbindlichkeiten aus
der Geschäftsbeziehung mit uns getilgt hat. Bei Zahlung mit
Scheck geht das Eigentum mit Einlösung des Schecks über.
Zahlungen werden grundsätzlich auf die älteste Schuld
getilgt. Eine etwaige Be- oder Verarbeitung erfolgt stets für
uns als Hersteller im Sinne des § 950 BGB, ohne uns zu verpflichten.
Bei Verarbeitung oder Verbindung mit anderen Waren entsteht für
uns grundsätzlich ein Miteigentumsanteil an der neuen Sache,
und zwar bei Verarbeitung im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware
zum Wert der neuen Sache, bei Verbindung im Verhältnis der
Vorbehaltsware zum Wert der anderen Waren. Sollte der Kunde Alleineigentümer
werden, räumt er uns bereits jetzt das Miteigentum im Verhältnis
der genannten Werte ein und verwahrt die die Sache unentgeltlich
für uns. Werden die durch Verarbeitung oder Verbindung entstandenen
Waren weiterveräußert, so gilt das nachfolgend vereinbarte
Vorausabtretung nur in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware.
7.2 Ist der Kunde mit einer Zahlung
ganz oder teilweise im Verzug, stellt er seine Zahlungen ein oder
ergeben sich sonst berechtigte Zweifel an seiner Zahlungsfähigkeit
oder Willigkeit, so ist er nicht mehr berechtigt, über die
Ware zu verfügen. Wir können in einem solchen Fall die
Rechte aus § 449 BGB geltend machen und/oder die Einziehungsbefugnis
des Kunden gegenüber dem Warenempfänger widerrufen. Wir
sind dann berechtigt, Auskunft über den Warenempfänger
zu verlangen, diese vom Übergang der Forderung auf uns zu benachrichtigen
und die Forderungen des Kunden gegenüber den Warenempfängern
einzuziehen.
7.3 Soweit der Wert aller Sicherungsrechte,
die uns nach diesen Bestimmungen zustehen, die Höhe aller gesicherten
Ansprüche um mehr als 20 % übersteigt, werden wir auf
Wunsch des Kunden einen angemessenen Teil der Sicher-ungsrechte
freigeben.
7.4 Während der Dauer des Eigentumsvorbehalts
ist die in unserem Eigentum stehende Ware vom Kunden gegen Feuer,
Wasser, Diebstahl und Einbruchs-diebstahl zu versichern. Die Rechte
aus dieser Versicherung werden ans uns abgetreten. Wir nehmen diese
Abtretung an.
8. Gewährleistung
8.1 Die Ansprüche des Käufers wegen Mängeln
an der Kaufsache richten sich nach den gesetzlichen Regelungen innerhalb
der gesetzlichen Fristen, soweit sich aus dem Nachstehenden nichts
anderes ergibt.
8.2 Der Ersatzanspruch für einen
Schaden, der auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung
durch uns oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen
Pflichtverletzung eines unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen
beruht, wird durch diese Bestimmung nicht ausgeschlossen.
8.3 Die Haftung für Schäden,
die durch unsachgemäß vorgenommene Verän-derungen,
Eingriffe oder Reparaturversuche seitens des Kunden oder Dritten
entstanden ist, ist ausgeschlossen.
8.4 Die Abtretung von Gewährleistungsansprüchen
an Dritte ist grundsätzlich ausgeschlossen. Verkauft der Kunde
die von uns gelieferten Artikel an Dritte, ist ihm untersagt, wegen
der damit verbundenen gesetzlichen bzw. vertraglichen Gewährleistungsansprüche
an uns zu verweisen.
8.5 Ist der Kunde Kaufmann, berühren
Mängelrügen die Fälligkeit des Kauf-preisanspruches
nicht, es sei denn, ihre Berechtigung ist durch uns schriftlich
anerkannt oder rechtskräftig festgestellt.
9. Garantie
9.1 Wird dem Kunden über die gesetzlichen Gewährleistungsrechte
hinaus eine Garantie gewährt, so kann er vorbehaltlich einer
anderweitigen schriftlichen Zusage, aus dieser Garantie keine Ansprüche
auf Rücktritt, Minderung oder Schadensersatz herleiten, sondern
nur Ansprüche auf Nachbesserung. Ebenfalls kann er hieraus
keinen Anspruch auf kostenlosen Austausch gegen Neuware oder auf
Ersatzgeräte für die Zeit der Reparatur herleiten. Die
Garantierfrist beginnt mit der Übergabe der Ware an den Kunden
und wird durch die Nachbesserung nicht unterbrochen oder gehemmt.
Ohnehin bestehende gesetzliche Ansprüche werden durch diese
Regelung nicht ausgeschlossen.
10. Haftung
10.1 Wir haften nur für Schäden,
die wir, ein gesetzlicher Vertreter oder ein Erfüllungsgehilfe
vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben. Für
Schäden aus Verletzung die auf einer Pflichtverletzung von
uns, eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen
beruhen, haften wir auch bei Fahrlässigkeit. Im Übrigen
ist die Haftung ausgeschlossen.
11. Erfüllungsort und Gerichtsstand
11.1 Für Verträge mit Kaufleuten
wird als Erfüllungsort für Zahlung und Lie-ferung, sowie
als Gerichtsstand unser Firmensitz vereinbart, mit der Maßgabe,
dass wir auch berechtigt sind, am Ort des Kunden zu klagen. Es gilt
das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
12. Änderungen und Nebenabreden
12.1 Ergänzungen, Änderungen und Nebenabreden bedürfen
zu ihrer Wirk-samkeit der Schriftform. Das gleiche gilt für
den Verzicht auf dieses Schriftformerfordernis.
13. Salvatorische Klausel
13.1 Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages
ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit
der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle
der unwirksamen Bestim-mungen tritt rückwirkend eine inhaltlich
möglichst gleiche Regelung, die dem Zweck der gewollten Regelung
am nächsten kommt.
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