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Allgemeine Geschäftsbedingungen Stand 01.01.2005

1. Geltungsbereich


1.1 Alle Angebote, Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich auf Grundlagen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Von unseren AGB abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an und wider-sprechen solchen hiermit. Mit seinem Vertragsangebot erklärt sich der Kunde mit dieser Vertragsgrundlage ausdrücklich einverstanden.

1.2
Zwischen SOLUTIONS und dem Kunden sind weitere Vereinbarungen nicht getroffen worden und mündliche Zusagen wurden nicht abgegeben.

2. Vertragsschluss

2.1 Unsere Angebote sind frei bleibend, d.h. es handelt sich nicht um Vertragsanträge, sondern lediglich um Aufforderungen an den Kunden, seiner-seits ein Angebot abzugeben. Solange wir dem Kunden keinen Vertragsantrag gemacht haben bzw. einen Vertragsantrag des Kunden angenommen haben, bleibt der anderweitige Verkauf der Ware vorbehalten.

2.2 Die dem Vertrag zugrunde liegenden Eigenschaften des Lieferungs- oder Leistungsgegenstandes ergeben sich ausschließlich aus den Herstellerangaben in den jeweiligen Bedienungsanleitungen. Abweichungen bedürfen einer schrift-lichen Vereinbarung.

3. Widerruf


3.1 Dem Kunden steht bei Fernabsatzverträgen (§ 312b BGB), sofern er Ver-braucher ist, ein Widerrufsrecht gemäß §§ 312d Abs. 1 S. 1 BGB i.V.m. 355 BGB zu. Er kann seine Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an:

Firma
SOLUTIONS GmbH
Sternstraße 117
20357 Hamburg
Deutschland

3.2 Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leis-tungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) he-rauszugeben.

3.3 Für einen Untergang oder die Verschlechterung der Ware sowie für die Unmöglichkeit der Herausgabe der Ware im Zeitraum zwischen Lieferung der Ware und Rücksendung der Ware hat der Kunde Wertersatz zu leisten, soweit diese nicht ausschließlich auf deren Prüfung zurückzuführen ist. Berücksichtigt wird eine Werteinbuße nicht nur an dem Produkt selbst, sondern auch an allen anderen gelieferten und für den Wiederverkauf relevanten Faktoren, ins-besondere an der Originalverpackung, Dokumentationen und Zubehörteilen. Die weitergehende Schadensersatzpflicht des Kunden bei einer vom Kunden zu vertretenden Verletzung der Rücksendungspflicht richtet sich nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen.

3.4 Der vom Kunden zu zahlende Wertersatz wird mit dem zu erstattenden Kaufpreis verrechnet. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen muss der Kunde innerhalb von 30 Tagen nach Absendung Ihrer Widerrufserklärung erfüllen.

3.5 Wegen § 357 Abs. 3 Satz 3 BGB ist der Kunde, da er gem. § 3 der AGB über sein Widerrufs- bzw. Rückgaberecht ordnungsgemäß belehrt worden ist, auch dann zum Wertersatz verpflichtet, wenn der Kunde im Hinblick auf die Ware die Sorgfalt beachtet hat, die er in eigenen Angelegenheiten anzuwenden pflegt.

3.6 Paketversandfähige Sachen sind zurückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Andernfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Nähere Infor-mationen über die Prozedur der Rücksendung finden Sie hier.

4. Preise, Lieferung, Zahlung

4.1
Die vereinbarten Preise verstehen sich ab Lager inklusive der in der Bun-desrepublik Deutschland gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer, jedoch ohne Versand- bzw. Transportkosten, Installation, Schulung oder sonstigen Neben-leistungen, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

4.2 Der Rechnungsbetrag wird bei Übergabe der Ware fällig. Skonti, Rabatte etc. bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung.

4.3 Die Annahme von Schecks erfolgt in jedem Fall nur erfüllungshalber. Alle tatsächlichen Einziehungsspesen werden dem Käufer berechnet.

4.4 Ist der Kunde Kaufmann und gerät er mit der Zahlung in Verzug, so hat er, vorbehaltlich der Geltendmachung weiterer Rechte, Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz zu zahlen. Dem Kunden bleibt das Recht unbenommen nachzuweisen, dass ein Schaden überhaupt nicht oder nicht in der geltend gemachten Pauschale eingetreten ist.

4.5 Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur zu, soweit es auf demselben Vertragverhältnis beruht. Der Kunde kann nur mit Gegenfor-derungen aufrechnen, die entweder unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

5. Lieferung

5.1
Bei einer von uns nicht zu vertretenden Nichtbelieferung durch einen Vorlieferanten sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall werden wir den Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit der Ware informieren und seine Gegenleistungen zurückerstatten. Ist der Kunde Kaufmann, so ist die Lieferfrist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand das Lager verlassen hat oder die Versandbereitschaft dem Kunden mitgeteilt ist.

5.2 Im Falle höherer Gewalt und sonstiger unvorhersehbarer, außergewöhn-licher und unverschuldeter Umstände, z.B. Betriebsstörungen durch Feuer, Wasser, und ähnliche Umstände; Ausfall von Produktionsanlagen und Maschi-nen; Streik und Aussperrung; Mangel an Material, Energie, Transport-möglichkeiten; behördlichen Eingriffe verlängert sich, wenn wir an der rechtzeitigen Erfüllung unserer Verpflichtungen durch diese Umstände ge-hindert werden, die Lieferfrist um eine angemessene Zeit. Dies gilt auch, wenn solche Umstände bei unseren Lieferanten eintreten.

5.3 Wenn dem Kunden dadurch, dass verbindlich vereinbarte Lieferfristen schuldhaft von uns nicht eingehalten wurden oder wir in Verzug geraten sind, ein Schaden erwächst, so ist er unter Ausschluss aller weiteren Ansprüche berechtigt, eine Entschädigung in Höhe von 0,5 % für jede Woche der Verspätung, insgesamt jedoch höchstens bis zu 5 % des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferung und Leistungen zu verlangen. Die vorstehende Haftungsbegrenzung gilt nicht, wenn unser Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht oder wenn ein kaufmännisches Fixgeschäft vereinbart wurde.

5.4 Die Einhaltung der Lieferfrist setzt die Erfüllung sämtlicher Vertragspflichten des Kunden voraus.

6. Gefahrübergang

6.1
Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zur Versendung unsere Betriebsräume verlassen hat, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen. Die gilt unabhängig davon, ob die Versendung vom Erfüllungsort aus erfolgt und wer die Frachtkosten trägt. Ist die Ware am Lager und verzögert sich die Versendung oder die Abnahme aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, so geht die Gefahr mit Zugang der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Kunden über. Dies gilt nicht für Bringschulden und für Bestellungen im Versandhandel.

6.2
Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

7. Verlängerter Eigentumsvorbehalt

7.1
Alle unsere Lieferungen erfolgen unter verlängertem Eigentumsvorbehalt. Das Eigentum geht erst dann auf den Kunden über, wenn wir wegen aller unserer Forderungen aus dem Liefervertrag, sowie solcher, die im Zusammenhang mit dem Kaufobjekt stehen, befriedigt worden sind. Ist der Käufer Kaufmann, so geht das Eigentum auf ihn über, wenn er seine gesamten Verbindlichkeiten aus der Geschäftsbeziehung mit uns getilgt hat. Bei Zahlung mit Scheck geht das Eigentum mit Einlösung des Schecks über. Zahlungen werden grundsätzlich auf die älteste Schuld getilgt. Eine etwaige Be- oder Verarbeitung erfolgt stets für uns als Hersteller im Sinne des § 950 BGB, ohne uns zu verpflichten. Bei Verarbeitung oder Verbindung mit anderen Waren entsteht für uns grundsätzlich ein Miteigentumsanteil an der neuen Sache, und zwar bei Verarbeitung im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zum Wert der neuen Sache, bei Verbindung im Verhältnis der Vorbehaltsware zum Wert der anderen Waren. Sollte der Kunde Alleineigentümer werden, räumt er uns bereits jetzt das Miteigentum im Verhältnis der genannten Werte ein und verwahrt die die Sache unentgeltlich für uns. Werden die durch Verarbeitung oder Verbindung entstandenen Waren weiterveräußert, so gilt das nachfolgend vereinbarte Vorausabtretung nur in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware.

7.2 Ist der Kunde mit einer Zahlung ganz oder teilweise im Verzug, stellt er seine Zahlungen ein oder ergeben sich sonst berechtigte Zweifel an seiner Zahlungsfähigkeit oder Willigkeit, so ist er nicht mehr berechtigt, über die Ware zu verfügen. Wir können in einem solchen Fall die Rechte aus § 449 BGB geltend machen und/oder die Einziehungsbefugnis des Kunden gegenüber dem Warenempfänger widerrufen. Wir sind dann berechtigt, Auskunft über den Warenempfänger zu verlangen, diese vom Übergang der Forderung auf uns zu benachrichtigen und die Forderungen des Kunden gegenüber den Warenempfängern einzuziehen.

7.3 Soweit der Wert aller Sicherungsrechte, die uns nach diesen Bestimmungen zustehen, die Höhe aller gesicherten Ansprüche um mehr als 20 % übersteigt, werden wir auf Wunsch des Kunden einen angemessenen Teil der Sicher-ungsrechte freigeben.

7.4 Während der Dauer des Eigentumsvorbehalts ist die in unserem Eigentum stehende Ware vom Kunden gegen Feuer, Wasser, Diebstahl und Einbruchs-diebstahl zu versichern. Die Rechte aus dieser Versicherung werden ans uns abgetreten. Wir nehmen diese Abtretung an.

8. Gewährleistung

8.1
Die Ansprüche des Käufers wegen Mängeln an der Kaufsache richten sich nach den gesetzlichen Regelungen innerhalb der gesetzlichen Fristen, soweit sich aus dem Nachstehenden nichts anderes ergibt.

8.2 Der Ersatzanspruch für einen Schaden, der auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruht, wird durch diese Bestimmung nicht ausgeschlossen.

8.3 Die Haftung für Schäden, die durch unsachgemäß vorgenommene Verän-derungen, Eingriffe oder Reparaturversuche seitens des Kunden oder Dritten entstanden ist, ist ausgeschlossen.

8.4 Die Abtretung von Gewährleistungsansprüchen an Dritte ist grundsätzlich ausgeschlossen. Verkauft der Kunde die von uns gelieferten Artikel an Dritte, ist ihm untersagt, wegen der damit verbundenen gesetzlichen bzw. vertraglichen Gewährleistungsansprüche an uns zu verweisen.

8.5 Ist der Kunde Kaufmann, berühren Mängelrügen die Fälligkeit des Kauf-preisanspruches nicht, es sei denn, ihre Berechtigung ist durch uns schriftlich anerkannt oder rechtskräftig festgestellt.

9. Garantie

9.1
Wird dem Kunden über die gesetzlichen Gewährleistungsrechte hinaus eine Garantie gewährt, so kann er vorbehaltlich einer anderweitigen schriftlichen Zusage, aus dieser Garantie keine Ansprüche auf Rücktritt, Minderung oder Schadensersatz herleiten, sondern nur Ansprüche auf Nachbesserung. Ebenfalls kann er hieraus keinen Anspruch auf kostenlosen Austausch gegen Neuware oder auf Ersatzgeräte für die Zeit der Reparatur herleiten. Die Garantierfrist beginnt mit der Übergabe der Ware an den Kunden und wird durch die Nachbesserung nicht unterbrochen oder gehemmt. Ohnehin bestehende gesetzliche Ansprüche werden durch diese Regelung nicht ausgeschlossen.

10. Haftung


10.1 Wir haften nur für Schäden, die wir, ein gesetzlicher Vertreter oder ein Erfüllungsgehilfe vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben. Für Schäden aus Verletzung die auf einer Pflichtverletzung von uns, eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen beruhen, haften wir auch bei Fahrlässigkeit. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.

11. Erfüllungsort und Gerichtsstand

11.1 Für Verträge mit Kaufleuten wird als Erfüllungsort für Zahlung und Lie-ferung, sowie als Gerichtsstand unser Firmensitz vereinbart, mit der Maßgabe, dass wir auch berechtigt sind, am Ort des Kunden zu klagen. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

12. Änderungen und Nebenabreden

12.1
Ergänzungen, Änderungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirk-samkeit der Schriftform. Das gleiche gilt für den Verzicht auf dieses Schriftformerfordernis.

13. Salvatorische Klausel

13.1
Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestim-mungen tritt rückwirkend eine inhaltlich möglichst gleiche Regelung, die dem Zweck der gewollten Regelung am nächsten kommt.